Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

der Aust Spedition, Herderstr. 1a, 40764 Langenfeld
für die Tätigkeit als Frachtführer als auch als Transportdienstleister.

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1. Grundlage des Vertrages

Die Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Allgemeinen Deutschen Spediteur Bedingungen (ADSp) in Ihrer jeweils neuesten Fassung. Auch für zukünftige Angebote und Geschäftsabschlüsse sowohl hinsichtlich vertraglicher als auch außervertraglicher Ansprüche. Ausnahmen oder Abweichungen sind nur gültig, wenn diese von uns vorher schriftlich betätigt worden sind. Durch den erteilten Auftrag erkennt der Auftraggeber unsere AGB als Vertragsgrundlage an.

2. Beförderung und Leistung

Es obliegt der Aust Spedition die Fahrzeugart oder Fahrzeuggröße selbst zu bestimmen. Auch ist es der Aust Spedition freigestellt Frachtführer oder Subunternehmer zu bestimmen und einzusetzen. Abweichungen werden nur akzeptiert, wenn Sie durch die Aust Spedition im Vorfeld schriftlich bestätigt worden sind. Im Falle von unzureichender Weisung des Auftraggebers darf die Aust Spedition als Frachtführer nach pflichtgemäßem Ermessen handeln. Kosten für den Rücktransport, Standgeld oder andere durch mangelnde Weisung entstandene Kosten trägt der Auftraggeber.

Grundsätzlich schließt die Aust Spedition, die Beförderung von Gütern die Gefahren für andere Güter, Umwelt als auch Personen ausgehen, aus. Der Auftraggeber hat gegenüber der Aust Spedition besonders auf folgende Güter hinzuweisen:

Hat der Auftraggeber die Aust Spedition nicht auf eines dieser Güter hingewiesen und verschweigt wohlmöglich den Inhalt, so lehnt die Aust Spedition jede Haftung für den Transport als auch nachfolgende Schäden grundsätzlich ab.

Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung die Aust Spedition über Adressen von Abholort bzw. Zielort, Anzahl, Inhalt und Art der Packstücke, Volumen, Gewichte, Maße, Eigenschaften und Wert der zu befördernden Güter schriftlich zu informieren.

Alle Informationen müssen in einem Frachtbrief eingetragen werden. Zur Annahme des Gutes ist jede Person berechtigt, die in dem Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesend ist. Es sei denn, es besteht begründeter Zweifel an deren Empfangsberechtigung. Mit Abgabe des Gutes ist die Aust Spedition von Ihren Pflichten und Verantwortungen befreit.

3. Abwicklung von Aufträgen

Die Aust Spedition als auch die beauftragten Frachtführer/Subunternehmer sind nicht verpflichtet Angaben des Auftraggebers zu prüfen oder zu vervollständigen. Das Recht zur Überprüfung bleibt der Aust Spedition jedoch vorbehalten.

Das Transportgut ist von dem Auftraggeber ordnungsgemäß zu verpacken, ggfls. zu bändern, als auch in Folie einzuwickeln, sofern die Art des Gutes es zulässt. Zu Verpackungszwecken benutzte tauschpflichtige Lademittel wie Europaletten oder Gitterboxen werden grundsätzlich nicht von der Aust Spedition getauscht. Andere Absprachen bedürfen der schriftlichen Form bei Auftragserteilung. Die Zustellung der Sendung erfolgt in dem von dem Auftraggeber vordefiniertem Zeitfenster. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Aust Spedition in diesem Zeitfenster die Sendung zustellen kann. Kommt es hierbei zu Unregelmäßigkeiten so haftet der Auftraggeber für alle entstandenen Kosten der Verzögerung. Die Aust Spedition und der eingesetzte Frachtführer sind, ohne vorherige Information, berechtigt Beschädigungen an Ware und Verpackung, Vollzähligkeit des angemeldeten Transportgutes schriftlich zu dokumentieren. Sollte ein Auftrag bis 24 Stunden vor Auftragsdurchführung storniert werden, so behält sich die Aust Spedition eine Stornierungsgebühr von 70 % des Frachtpreises vor.

4. Frachtpreise und Zahlung

Alle Entgelte für die Beförderung richten sich nach unserer aktuellen Preisliste zzgl. gesetzlichen MwSt. Sollten dem Auftraggeber keine gültige Preisliste vorliegen, so kann er diese in den Geschäftszeiten der Aust Spedition anfordern. Nebenabreden werden stets schriftlich auf dem Transportauftrag dokumentiert und von der Aust Spedition schriftlich bestätigt. Die Aust Spedition hat wegen aller durch diesen Vertrag begründeten Forderungen, sowie wegen Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträgen ein Pfandrecht an dem Transportgut. Ein Zahlungsverzug tritt auch ohne Mahnung oder sonstiger Vorraussetzungen ein, wenn die Rechnung 14 Tage nach Zugang nicht bezahlt worden ist. Ein Verzugszins in Höhe der gesetzlichen Regelungen nach § 288 BGB wird dann fällig. Der Aust Spedition ist es vorbehalten höhere Verzugsschäden gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

5. Haftung

Grundsätzlich haftet die Aust Spedition mit 8,33 SZR je kg Rohgewicht. Sollte der Auftraggeber eine erhöhte Versicherung benötigen, so hat er vor der Beauftragung den Sachverhalt mit der Aust Spedition zu besprechen und möglich Mehrkosten zu tragen. Eine erhöhte Versicherung Bedarf grundsätzlich immer der schriftlichen Form und wird von der Aust Spedition im jedem Fall vorher schriftlich bestätigt. Nebenabreden werden hiermit ausgeschlossen. Im Versicherungsfall erhält der Auftraggeber den Ersatz den die Aust Spedition von der Versicherungsgesellschaft erhält.

6. Schäden

Ist bei der Anlieferung ein Schaden am Beförderungsgut äußerlich erkennbar, hat der Empfänger diesen unter Angaben konkreter Art über den Verlust oder die Beschädigung in einer von beiden Seiten zu unterzeichneten Empfangsbescheinigung vor Ort und unmittelbar schriftlich festzuhalten. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Die Nachweispflicht trifft den Anspruchsteller. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich mit dem Ablieferungsbeleg bei der Aust Spedition einzureichen. Der Eingang der Anzeige ist maßgeblich.

7. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für alle aus dem Vertrag mittelbar oder unmittelbar resultierenden Streitigkeiten ist 40764 Langenfeld.

Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.

8. Salvatorische Klausel

Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

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